Ihr Pflegegeld sichern Pflichtberatung nach §37 SGB XI

Pflegegeld-Empfänger müssen regelmäßig Beratungsgespräche führen. VitaCare erinnert Sie rechtzeitig und führt den Einsatz professionell durch, damit Ihre Leistungen nicht entfallen.

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So unterstützt Vita Care Ihre Pflege: einfach, zuverlässig und gesetzlich abgesichert

Wenn Sie oder ein Angehöriger Pflegegeld beziehen, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze nach §37 SGB XI vor.
Diese Beratung ist nicht nur Pflicht – sie sichert auch, dass:

  • Ihr Pflegegeld weiter ausgezahlt wird

  • Ihre individuelle Pflegesituation regelmäßig geprüft und dokumentiert wird

  • Sie wertvolle Tipps und Unterstützung für den Alltag in der Pflege erhalten

Für gesetzlich Versicherte ist dieser Service kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt alle Kosten.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die in der Regel von der Versicherung erstattet wird.

Regelmäßige Pflegeberatung:

So sichern Sie Ihr Pflegegeld dauerhaft

Pflichttermine nach §37 SGB XI: einfach erklärt, zuverlässig organisiert

und für gesetzlich Versicherte kostenfrei

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Pflegeberatung nach §37 SGB XI:

Ihre Pflicht und Ihr Vorteil

Für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 ist die Pflegeberatung nach §37 Absatz 3 SGB XI verpflichtend.
Nur wenn diese Beratungsgespräche regelmäßig stattfinden, bleibt der Anspruch auf Pflegegeld erhalten.

Die Beratung ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei und muss, abhängig vom Pflegegrad, alle drei oder sechs Monate stattfinden.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Termine rechtzeitig wahrzunehmen und alle Anforderungen der Pflegekasse zu erfüllen.

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people doing office works
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Terminorganisation leicht gemacht

Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist entscheidend, um Ihren Anspruch auf Pflegegeld zu sichern. Wir unterstützen Sie dabei, alle Pflichttermine zuverlässig einzuplanen, ob alle drei Monate bei Pflegegrad 4 und 5 oder alle sechs Monate bei Pflegegrad 2 und 3.

Unser Team sorgt dafür, dass Sie rechtzeitig an Ihre Beratung erinnert werden und kein wichtiger Termin verloren geht. So vermeiden Sie Unterbrechungen bei der Auszahlung und erfüllen alle Anforderungen der Pflegekasse ohne zusätzlichen Stress.

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Unterstützung für pflegende Angehörige

Die verpflichtende Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich nicht nur an die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch an ihre Angehörigen.


Bei jedem Beratungseinsatz erhalten pflegende Familienmitglieder wertvolle Tipps, wie die Pflege zu Hause besser organisiert

werden kann.

Die Fachkräfte prüfen, ob Hilfsmittel benötigt werden, geben Ratschläge zur Wohnraumanpassung und informieren über zusätzliche Leistungen der Pflegekasse.
So werden Überlastungen frühzeitig erkannt und die Qualität der Pflege langfristig gesichert.

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2 women sitting at table
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Ihre Unterstützung ist unser Ziel

Bei Vita Care stehen Sie und Ihre Familie im Mittelpunkt. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie alle Leistungen

erhalten, die Ihnen zustehen.


Unser wichtigstes Ziel ist es, Sie zuverlässig zu begleiten, offene Fragen zu klären und Ihnen den Weg so einfach wie möglich zu machen.


Auf uns können Sie sich verlassen, wir kümmern uns darum, dass Sie die Unterstützung bekommen, die Sie wirklich brauchen.

FAQs zur Pflegeberatung (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Wie oft muss die Pflegeberatung stattfinden?

Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate.
Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate.
Nur bei regelmäßigen Terminen bleibt das Pflegegeld bestehen.

Was passiert, wenn ich die Beratung verpasse?

Ohne die Nachweise kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Deshalb ist die Einhaltung der Termine sehr wichtig.

Wer führt die Pflegeberatung durch?

Die Beratung erfolgt durch geschulte Pflegefachkräfte, die Ihre Situation einschätzen und praktische Tipps für die häusliche Pflege geben.

Was passiert bei verpasstem Termin?

Ohne fristgerechten Nachweis darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Vereinbaren Sie den Besuch rechtzeitig und bewahren Sie die Bestätigung auf, damit der Anspruch ununterbrochen bestehen bleibt.

Ist die Beratung für mich kostenlos?

Ja, wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten vollständig. Privatversicherte können die Kosten einreichen.

Kann ich den Termin flexibel verschieben?

Ja, Termine können nach Rücksprache verschoben werden. Wichtig ist nur, dass sie im vorgeschriebenen Zeitrahmen stattfinden.

Wie buche ich die Pflegeberatung?

Sie können den Termin telefonisch, online über unser Formular oder direkt über Vita Care vereinbaren. Wir bestätigen Ihnen alles schriftlich.

Wie sende ich den Nachweis an die Pflegekasse?

Der Nachweis wird in der Regel vom Anbieter direkt an die Pflegekasse übermittelt. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen. Nutzen Sie bei Bedarf das bundeseinheitliche Formular.